Fragen & Antworten
Gemeinsames Konto – was kann man sich darunter vorstellen?
Ein sogenanntes gemeinsames Konto ist ein gewöhnliches Girokonto, das aber von zwei oder mehreren Kontoinhabern geführt wird. Ein solches Konto wird häufig von Paaren und Gemeinschaften angelegt, um die Fixkosten des gemeinschaftlichen Haushalts übersichtlich von nur einem Girokonto abbuchen zu lassen. Jeder der Kontoinhaber zahlt zuvor seinen Anteil an den gemeinsamen Kosten auf dem Haushaltskonto ein.
Was ist ein Und-Konto?
Ein Und-Konto ist eine Art des Gemeinschaftskontos, bei der alle Kontoinhaber als Mitgläubigerschaft vor der Bank auftreten. Daher können sie nur gemeinsame Verfügungen ausführen, nicht aber alleinig über Kontobewegungen und Transaltionen entscheiden. Durch diesen Umstand wird das Und-Konto in der Praxis nur selten genutzt. Die übliche Art der Kontoführung bei Gemeinschaftskonten ist das Oder-Konto.
Welche Vorteile bieten Oder-Konten?
Üblicherweise wird in Deutschland ein gemeinsames Konto als Oder-Konto angelegt. Jeder der Kontoinhaber kann unabhängig von der Zustimmung der weiteren Kontoinhaber Transaktionen und Bargeldverfügungen mit sogenannter Einzelverfügungserlaubnis vom Konto vornehmen. Die Kontoinhaber agieren beim gemeinsamen Konto, wenn es als Oder-Konto eingerichtet wird, als Gesamtgläubigerschaft vor der Bank. Diese Art der Kontoführung setzt ein hohes Vertrauen der Partner ineinander voraus, da der Andere auch für von ihm nicht verursachte Sollsalden auf dem gemeinsamen Girokonto haftet.
Muss man verheiratet sein, um ein gemeinsames Girokonto zu nutzen?
Nein, um ein gemeinsames Konto zu eröffnen und zu führen, ist es nicht notwendig verheiratet zu sein. Unverheiratet zusammenlebende Partner und nicht eingetragene Lebenspartnerschaften können, ebenso wie Eheleute, ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Beachten Sie aber, dass die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos üblicherweise einen gemeinsamen Wohnsitz (der Kontoinhaber) vorsieht. Die Banken handhaben diesen Punkt zwar unterschiedlich, aber man kann bei unterschiedlichen Wohnsitzen für das gemeinsame Girokonto auch von einigen Instituten abgelehnt werden.
Wie verhält es sich mit der Gesamtschuldnerhaftung bei gemeinsam geführten Girokonten und Finanzierungen?
Wenn Sie ein gemeinsames Konto einrichten oder eine gemeinsame Finanzierung schultern, haftet jeder der Kontoinhaber als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass ausstehende Raten eines gemeinsamen Darlehens, oder Sollsalden auf dem gemeinsamen Konto, von dem verbliebenem Kontoinhaber in voller Höhe bezahlt werden müssen, wenn der Andere, aus welchen Gründen auch immer, seinen Anteil nicht mehr bedient oder bedienen kann. Über diesen Umstand sollten Sie sich vor Eröffnung eines gemeinsamen Kontos oder einer gemeinsamen Kreditaufnahme im Klaren sein. Vertrauen in den jeweiligen Partner ist daher unerlässlich.
Sollte man auf das gemeinsame Konto das Gehalt oder die Rente eingehen lassen?
Eine Antwort auf diese Frage kann nicht pauschal gegeben werden. Bei manchen in der Kontoführung kostenlosen Girokonten ist ein monatlicher Geldeingang Voraussetzung. Andererseits gibt es auch viele Angebote für kostenlose Girokonten ohne Bedingungen am Markt, diese fordern keinen Geldeingang und bieten dabei trotzdem kostenlose Online-Kontoführung an. Will man das bisher geführte Einzel- Girokonto sowieso aufgeben, könnte man einen Gehaltseingang in Betracht ziehen. Die meisten Menschen nutzen ein privates Girokonto, auf dem das Gehalt oder die Rente eingeht, und zusätzlich das gemeinsam geführte Girokonto.
Können sich Unverheiratete mit gemeinsamen Girokonto vor Risiken wie Trennung oder Todesfall absichern?
Unverheiratete Partner werden in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt. Stirbt einer der nicht miteinander verheirateten Kontoinhaber, geht die Verfügung über das Gemeinschaftskonto auf die Erben über. Insbesondere unverheiratet zusammen lebende Partner oder nicht eingetragene Lebenspartnerschaften sollten sich deshalb absichern und schriftlich festlegen, was im Fall einer Trennung, bei Schulden oder auch im Sterbefall einer der Kontoinhaber mit dem gemeinsam genutzten Konto passieren soll.