Die gemeinsam finanzierte Mietkaution
pro Jahr
Wie andere Kredite auch lassen sich auch mittlerweile Mietkautionen online finanzieren. Gerade wenn zwei Liebende ihren ersten gemeinsamen Haushalt gründen, bedeutet das die Aufgabe von zwei Wohnungen, Kosten für zwei Umzüge und das Aufbringen der Mietkaution für die neue gemeinsame Wohnung. Da kommen schnell ein paar Euro zusammen. Nicht jeder hat entsprechende Rücklagen oder die Möglichkeit, einen Dispositionskredit in dieser Höhe zu nutzen. Wo früher dann nahe Verwandte entsprechend bearbeitet wurden, von denen man sich Geld vorstrecken lassen konnte, gibt es heute eine einfachere Methode die Mietkaution zu organisieren: Per Internet.
Unser Kautionsrechner: 2 Klicks bis zur passenden Finanzierung der Mietkaution
Geben sie einfach die benötigte Kautionssumme in unseren Vergleichsrechner für gemeinsame Mietkautionsfinanzierungen ein und klicken Sie auf den „Berechnen“-Button. Angezeigt werden passende Kautionsangebote mit den entsprechenden Zinsen und Raten. Viele Angebote können online beantragt und teilweise per Video-Ident komplett online abgewickelt werden. So kommen Sie und Ihr Partner schnell an das Geld für die Vorlage der Mietkaution.
Unser Kautionsrechner: 2 Klicks bis zur passenden Finanzierung der Mietkaution
Die Grundlage für die Mietkaution findet sich in § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, kurz BGB genannt. Die Kaution ist eine Art Absicherungsrücklage für den Vermieter, falls es zu Beschädigung an der Mietsache oder auch zu Mietausfällen kommt. Die vom Mieter an den Vermieter zu zahlende Kaution beträgt höchstens 3 Nettokaltmieten. Für die Verwahrung und Verzinsung regelt § 551 die Pflichten des Vermieters d in Bezug auf die Mietkaution. Für den Mieter finden sich die Regelungen im Mietvertrag. Die Kautionssumme muss nicht in einer Summe insgesamt aufgebracht werden, sondern kann nach §551 Absatz 2 in Monatsraten gezahlt werden, ohne dass Zinsen dafür fällig werden. Nach Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter die volle Mietkautionssumme inklusive Zins und Zinseszins an den ehemaligen Mieter zurückzahlen. Wenn die ehemalige Wohnung mängelfrei an den Vermieter zurück übergeben wurde, bestehen keine Forderungen mehr seitens des Vermieters und die Kaution muss dann zurückgezahlt werden. Auch hat der Vermieter nicht ewig Zeit, denn Ansprüche und Forderungen aus dem Mietverhältnis müssen innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums tritt die Verjährungsfrist nach BGB § 548 auf. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben bei der Verwahrung der Kaution Interesse an einer guten Verzinsung, auf diese Weise sind die Ansprüche gut abgesichert.
Viele Optionen zur Finanzierung von Mietkautionen
Mieter haben heute diverse Möglichkeiten ihre Mietkaution zu finanzieren. Je nach finanziellem Spielraum und Vorlieben kommen diese Möglichkeiten in Frage:
- Kautionsbürgschaft
- Kleinkredit aufnehmen
- Dispositionskredit, bis der alte Vermieter die Kaution der zuvor gemieteten Wohnung zahlt
Zum Dispo muss nicht weiter etwas gesagt werden, das regelt man mit der kontoführenden Bank. Bei der Aufnahme eines Kredits für die Mietkaution werden allerdings Kreditzinsen fällig, die aufgebracht werden müssen. Eine der einfachsten Möglichkeiten, das Geld für die Kaution unkompliziert hinterlegen zu können, besteht in der Mietkautionsbürgschaft. Dort steht ein Bürge für mögliche Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis ein. Der Mieter zahlt nur einen geringen Beitrag für diese Art von Mietkautionsbürgschaft. Bekannt sind etwa Kautionsfrei oder Kautionsfuchs. Ein großer Vorteil liegt etwa darin, dass man nicht auf die Zahlung der Kaution aus dem alten Mietverhältnis angewiesen ist und das Geld für den Umzug und neue Möbel verwendet werden kann, statt die Kautionssumme aufbringen zu müssen. Auch bei bestehenden Mietverhältnissen, bei denen die Kaution bisher anders geregelt war, kann eine solche Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen werden.